AGB Bike Park Bellwald (Sportbahnen)
1. Allgemein
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtige und kostenfreie Dienstleistungen und Produkte der Bellwald Sportbahnen AG. Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen.
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2. Fahrkarten (Bike Park Karten)
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2.1 Gültigkeit
Sämtliche Fahrkarten sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig.
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2.3 Fahrkarte vergessen
Falls ein Inhaber seine Fahrkarte vergessen hat, kauft er eine neue Fahrkarte. Nach Vorweisung und erfolgter Fahrtenkontrolle des vergessenen Skipasses wird die zusätzlich gekaufte Fahrkarte an der Kasse abzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 5.- rückvergütet.
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2.4 Verlust oder Diebstahl
Verlorene ½-, 1- und 2-Tageskarten werden nicht rückerstattet oder ersetzt. Bei Verlust oder Diebstahl aller übrigen Abonnemente wird gegen Vorweisen der Kaufquittung mit Sperrnummer einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- in Rechnung gestellt.
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2.5 Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Fahrkarten werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Fahrkarten können unter Anwendung derselben Bestimmung eingezogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.- zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
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2.6 Umtausch/ Rückerstattung
Fahrkarten können nachträglich nicht in andere Fahrkarten umgetauscht werden. Infolge Unfalls können nicht benützte Tage gegen Vorweisung eines ärztlichen Attests zurückerstattet werden. Rückerstattung bei Krankheit erst ab 2 Wochen. Aus einem Arzt-Attest muss hervorgehen, während welcher Zeit die verletzte oder erkrankte Person nicht mehr Bike fahren kann. Es werden nur Arzt-Atteste eines Arztes aus der Region akzeptiert.
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Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung seines bereits Geleisteten. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
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Betriebseinstellungen und Sperrungen aus Sicherheitsgründen und infolge höherer
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Gewalt wie schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Wind), oder behördliche Anordnungen;
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Betriebseinschränkungen und teilweise Einstellung von Transportanlage aufgrund saisonbedingtem, reduzierten Bahnbetrieb;
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Überlastung der Transportanlagen;
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Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen
Die Bellwald Sportbahnen AG empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullationskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreise-Kosten-Versicherung usw.
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2.7 Preis- und Leistungsänderungen
Die Bellwald Sportbahnen AG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise kurzfristig zu ändern sowie bei schwacher Frequenz oder schlechter Witterung einzelne Anlagen zu schliessen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Reduktion.
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3. Ausschluss vom Transport
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3.1 Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
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betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
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sich ungebührlich benehmen;
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die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen
3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann die Fahrkarte entzogen werden. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
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sich rücksichtslos verhalten hat;
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Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
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sich den Sicherheitsanordnungen des Rettungsdienstes widersetzt hat.
Die tägliche Überwachung der Pisten endet im Normalbetrieb mit der letzten Pistenkontrolle um 16.30 Uhr. Im Anschluss gelten die Pisten als geschlossen.
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Personen unter einer Mindestgrösse von 1,25m dürfen die Sesselbahnen nur in Begleitung einer Person benutzen, welche diese Mindestgrösse überschreitet.
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4. Datenschutz
Für alle Abos ab 2 Tagen, sowie alle Mehrtageskarten, wird an der Kasse mit Digitalkamera ein Foto erstellt. Am Zutrittsleser werden alle Durchgänge automatisch mit Foto erfasst und können durch die Mitarbeiter der Bellwald Sportbahnen zu Kontrollzwecken abgeglichen werden. Die Bellwald Sportbahnen AG sind berechtigt Personendaten für Werbezwecke, ausschliesslich in eigener Sache, zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
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5. Beanstandungen, Haftung
Allfällige Schäden oder Beanstandungen der Fahrkarten- oder Skipassbesitzer sind unverzüglich dem Personal der Bellwald Sportbahnen AG zu melden. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Fahrkartenbesitzer allfällige Ansprüche gegenüber den Bellwald Sportbahnen AG verloren.
Soweit zulässig wird die Haftung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
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6. Rettungsdienst
Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Bellwald Sportbahnen AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden der Aufwand des Pisten- und Rettungsdienstes zuzüglich Materialkosten gemäss den Ansätzen der Bellwald Sportbahnen AG in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Air-Zermatt, Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
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7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Kunde und den Bellwald Sportbahnen AG untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Brig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden per 01.11.2019 in Kraft gesetzt.